Europäisches Parlament stimmt für energieeffizientere Neubauten
Die Regelung zum sogenannten „Netto-Nullgebäude“ soll helfen, dem Ziel der EU, die Treibhausgase bis 2020 um 20 Prozent senken, näher zu kommen. Schätzungen zu Folge könnten mit Hilfe dieser Richtlinie der Energieverbrauch und die CO2-Emissionen in der gesamten EU um rund fünf Prozent reduziert werden. Bereits seit Jahren weist der Rat für Nachhaltige Entwicklung auf das große Energieeffizienz-Potenzial von Häusern hin, das seiner Ansicht nach „sträflich vernachlässigt“ wird. Großen Bekenntnissen folgten meist nur kleine Taten, kritisiert der Rat. „Insbesondere im Bereich der Gebäude – und hier wiederum bei den Liegenschaften des Bundes und der öffentlichen Einrichtungen – bestehen größte Einsparpotenziale. Vor allem der Wärmebereich wird vernachlässigt“, stellt der Nachhaltigkeitsrat in seinem Positionspapier zu Fragen der Klima- und Energiepolitik aus dem Jahr 2008 fest.
erstes Gebäude produziert mehr Energie als es verbraucht
Mit dem so genannten Plus-Energie-Haus beginne „eine neue Ära des Bauens“, sagte Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee anlässlich der Eröffnung des ersten Gebäudes dieses der EU-Richtlinie entsprechenden Typs am 19. Mai dieses Jahres in Berlin, das in diesem Fall sogar mehr Energie produziert, als es verbraucht. Dafür sorgen hochwärmedämmende Außenwände und Fenster, Wärmespeicher, die intern gewonnene Wärme aufnehmen und zeitversetzt wieder abgeben können sowie Photovoltaik-Module auf dem Dach zur Stromversorgung. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung will mit diesem Gebäude für energieeffizientes Bauen werben. Das schütze „nicht nur das Klima, sondern spart vor allem auch bares Geld“, erklärte Tiefensee und nannte somit zwei wichtige Motive für die Richtlinie des EP. Denn die Energiepreise für Haushalte sind in den letzten zwei Jahren erheblich gestiegen. Gebäude sind für mehr als 40 Prozent des Primär-Energieverbrauchs in der EU verantwortlich.
Bis Juni 2011 sollen die Mitgliedsstaaten gemäß der Novellierung aufgefordert werden, nationale Pläne zur Umsetzung zu entwickeln. Ein Anreiz für Gebäudebesitzer könnte beispielsweise die Senkung der Mehrwertsteuer auf Güter und Dienstleistungen zur Energieeinsparung sein. Als zentrales Element der Energiespar- und Klimapolitik entwickelte die Bundesregierung das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, mit dem der Anteil der erneuerbaren Energien im Wärmebereich von heute 6,6 Prozent bis 2020 auf 14 Prozent steigen soll. Zudem beschloss sie eine Änderung der Energieeinsparverordnung (EnEV) mit dem Ziel, den Energiebedarf für Heizung und Warmwasser im Gebäudebereich um 30 Prozent zu senken. Ein entsprechendes Gütesiegel für nachhaltiges Bauen vergibt seit Anfang des Jahres das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Dieses berücksichtigt ökonomische, ökologische und soziale Aspekte und gibt Zielwerte für „grüne“ Gebäude vor.
überschüssige Wärme wird ins öffentliche Netz eingespeißt
Im Sinne der Energieeffizienzbestimmung zum Netto-Null Gebäude ab 2018 empfiehlt das EP seinen Mitgliedsstaaten, den Anteil dieser Häuser schon jetzt zu erhöhen. Öffentliche Einrichtungen sollten dabei eine Vorreiterolle übernehmen. Mit gutem Beispiel voran geht in dieser Sache die Stadt Attendorn im Sauerland. Gemeinsam mit der Universität Siegen und mit Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen baut sie für ihre Gemeinschaftshauptschule ein Mensagebäude, das sich komplett selbst mit Energie versorgen kann. Gekühlt wird der Innenraum durch ein Belüftungs- und Beschattungssystem, natürliche Beleuchtung ermöglichen Glasflächen in der Bedachung und auch hier dienen Photovoltaik Elemente zur Stromerzeugung. Die Stadtverwaltung von Attendorn rechnet durch diese Bauweise mit einem jährlichen energetischen Nutzen von 255.000 kWh Strom im Wert von rund 4.000 Euro und einer Einsparung von etwa 80 Tonnen CO2 gegenüber konventionellen Bauten. Sowohl bei diesem Mensagebäude als auch im Fall des „Plus-Energie-Haus“ in Berlin kann überschüssige Wärme in das öffentliche Netz eingespeist werden.
Von der neuen Energieeffizienzbestimmung des EP unberührt bleiben provisorische Gebäude mit einer Nutzungsdauer von maximal 18 Monaten, religiöse Einrichtungen und historisch oder architektonisch wertvolle Bauten, wenn die baulichen Maßnahmen eine „unannehmbare Veränderung“ bedeuten würden. Auch bestehende Ferienhäuser sind von diesen Bestimmungen ausgenommen. Handelt es sich jedoch um Neubauten von Ferienhäusern gelten die neuen Regelungen. Auch bei Renovierungen greifen die Energieeffizienzbestimmungen, vorausgesetzt, die Renovierungskosten übersteigen 20 Prozent des Gebäudewerts. Neue Fenster oder Energieversorgungssysteme müssen dann den entsprechenden Anforderungen gerecht werden.
Weitere Informationen: www.nachhaltigkeitsrat.de
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